Donnerstag, 19. März 2009

Neues Unterhaltsrecht

Am Tag nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum neuen Unterhaltsrecht hat das Rätselraten begonnen. War das nun ein Richterspruch zulasten der Frauen, weil sie künftig nach einer Scheidung in die Doppelbelastung von Kind und Beruf hineingezwungen werden? Oder wird es ihnen - zumindest langfristig - helfen, sich aus ihrer häufigen Alleinzuständigkeit für Haushalt und Nachwuchs zu befreien? Jedenfalls eines steht fest: Das neue Recht ist maßgeblich von zwei Frauen geprägt - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende des BGH- Familiensenats.

Tatsächlich enthält der Richterspruch, den Hahne am Mittwoch verkündete, noch einige Unbekannte. Entschieden hat der BGH nur, dass jener Elternteil, der sich nach einer Scheidung ums gemeinsame Kind kümmert, früher als bisher wieder einen Vollzeitjob antreten muss. «Betreuungsunterhalt» bis zum 15. Geburtstag des Kindes wird es künftig wohl nur noch ganz selten geben, es gilt das Prinzip Eigenverantwortung. Alles andere ist der Einzelfallprüfung durch die Familiengerichte vorbehalten.

Ob die Unterhaltsrechtsreform aus dem Hause Zypries für sie nun gut oder schlecht war, werden die betroffenen Frauen also in jedem einzelnen Fall selbst beantworten. Und schon jetzt ist vorhersehbar, dass sich bei den Oberlandesgerichten (OLG) unterschiedliche Tendenzen herausbilden dürften - mal näher am traditionellen Modell der lebenslangen Ehesolidarität, mal dichter an der Intention der Reformer, wonach Geschiedene möglichst bald für sich selbst verantwortlich sein sollen.

Der Spielraum, den der BGH den Familiengerichten lässt, ist groß. Da ist zum Beispiel der sperrige Begriff der «überobligatorischen Belastung» - ein juristisches Hintertürchen, falls der Plan der Reformer in der Praxis doch nicht ganz aufgeht, die Kinder in den Hort und die Frauen in den Beruf zu schicken. Gemeint ist damit: Wenn die Frau durch Kind und Vollzeitjob übermäßig belastet wäre, obwohl die Kita um die Ecke und die Firma im selben Ort ist, können sich die Gerichte - Eigenverantwortung hin oder her - beim Unterhalt großzügig zeigen. Sollten die OLG ihren Spielraum allzu eigenwillig ausdehnen, wird der BGH daran nicht viel ändern können; familienrechtliche Urteile sind in Karlsruhe wegen einer Besonderheit im Revisionsrecht nur sehr eingeschränkt überprüfbar.

Doch dies sind letztlich Details des großen sozialreformerischen Projekts, das hinter der Reform des Unterhaltsrechts steht. Ein Projekt, das maßgeblich von Frauen wie Zypries und Hahne vorangetrieben wird und bei dem es auch um die Einlösung eines großen Versprechens geht: «Männer und Frauen sind gleichberechtigt.»

Weniger Unterhalt für Frauen, die in der Realität meist die Last der Kinderbetreuung übertragen - ist das Gleichberechtigung? Das Prinzip Eigenverantwortung im neuen Unterhaltsrecht zielt weit über die angemessene Verteilung von Erziehungslast und Zahlungspflicht im Einzelfall hinaus: Es will nicht weniger als die soziale Wirklichkeit in den Familien verändern. Am Ende könnten die Männer sogar die Verlierer sein, meint die Vizevorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags, Isabell Götz: «Weil die Frauen künftig schon während des Bestehens der Ehe ihr Recht, ihren eigenen Beruf auszuüben, einfordern werden - und damit auch die Verpflichtung des Mannes, sich an der Hausarbeit zu beteiligen.»

Die Justiz als oberster Sozialreformer - kann das klappen? Dass Richter alte Zöpfe abschneiden und sich mitunter als Sozialingenieure betätigen, hat im Familienrecht Tradition. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder Reformanstöße gegeben, sei es beim einstmals patriarchalischen Sorgerecht für die Kinder, bei der Liberalisierung des Namensrechts oder bei der Anrechnung der Kindererziehung auf die Rente. Und immer wieder zeichneten Frauen dafür verantwortlich: Die Reihe der maßgeblichen Verfassungsrichterinnen reicht von Erna Scheffler über Helga Seibert bis zur derzeit amtierenden Christine Hohmann-Dennhardt.

Auch der Satz «Männer und Frauen sind gleichberechtigt» verdankt seine Existenz übrigens einer Frau. Es war Elisabeth Selbert, Mitglied im Parlamentarischen Rat, die vor 60 Jahren dessen Aufnahme ins Grundgesetz durchsetzte.

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